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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BeND Sales

Contracting

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt)

gelten für alle Verträge der BeND Sales Contracting vertreten d. Enver Camcaz (im

Folgenden BeND genannt) mit Ihren Kunden, Partnern, Subunternehmen und Freiberuflern

(im Folgenden Vertragspartner genannt).

§ 1. Vertragsabschluss

a) Diese AGB´s von BeND gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen

ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende

Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn

wir in Kenntnis entsprechender oder von unseren Bedingungen abweichender

Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

b) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der

Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

c) Diese AGB´s sind die Aktuellen. Frühere AGB verlieren Ihre Wirksamkeit und werden

durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit

dem Kunden getroffen worden ist

§ 2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

d) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistung bzw. die Erstellung des

vereinbarten Werkes. Die Art und der Umfang richten sich nach den Bestimmungen des

im Einzelfall geschlossenen Vertrages, der Auftragsverarbeitung und der

dazugehörenden Leistungsbeschreibung.

e) Angebote der BeND sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und maximal drei

Monate nach Angebotserstellung Datum gültig.

f) Zusätzlich erbrachte Leistungen der BeND im Auftrag des Kunden, die über den

Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in

Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des

Auftraggebers.

g) Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die BeND berechtigt, bis

zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden

einzustellen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche stehen dem

Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.

h) Steht der BeND Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der

Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die

Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt

werden.

§ 2. Mitwirkungspflicht

a) Der Vertragspartner wird notwendige Daten, einzupflegende Inhalte wie Bilder,

Grafiken, Tabellen und Texte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

BeND übernimmt keine Haftung für Schäden die Dritten durch die Verwendung der vom

Kunden zur Verfügung gestellten Daten entstehen. Mit Abschluss des Vertrages stellt

der Vertragspartner BeND von ihrer Haftung gegenüber Dritten frei.

b) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner

Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen

Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für

ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und

Leitungskapazitäten sorgen.

c) Wenn BeND dies für erforderlich hält, stellt der Vertragspartner eine Testumgebung

(Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren

Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende

Serversoftware) zur Verfügung.

d) Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –

pflege von Webseiten, Landingpages, insbesondere stabile Datenleitungen und –

schnittstellen verantwortlich.

§ 3. Zahlungsmodalitäten

a) Bei vorzeitigem Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu vier

Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten

Auftragswertes geltend gemacht. Bei späterem Rücktritt bis zum Aktionsbeginn wird

eine Gebühr von 50 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet. Verschiebungen

des Projektbeginns sind bis zu einem Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin

kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich

vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 2.000,00 € (zweitausend)

erhoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon

unberührt.

b) Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum Aktionsende

monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine

anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände

bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,

insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die BeND berechtigt, die

gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die BeND in diesem Falle

berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

c) In die Berechnungen miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung –

Leadprovisionen. Die Leaddefinition und Leadprovisionshöhe werden gesondert in der

Leistungsbeschreibung festgehalten.

d) Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens

innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte

Konto der BeND spesenfrei zu überweisen. Bei Überschreitung der 10 Tage kommt der

Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist

entstehenden Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene

Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.

e) Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger

Rechnungsbeträge ist unzulässig. Stornierung von Leads, die nicht im angemessenem

Zeitrahmen von mindestens 7 Werktage nach Leadreport (ausschlaggebend ist der E-

Mailversand Datum des Leadreports an den Kunden).

§ 4. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die

Ware und die Leads im Eigentum der BeND.

§ 5. Haftungsbeschränkungen

a) Die BeND haftet nur dann unbeschränkt für in Verlust geratenes Verkaufs-, Arbeits-

oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.

b) Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte,

Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Auftraggeber zu

prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so übernimmt

die BeND keine Haftung für entstandene Schäden.

c) Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der

BeND erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

d) Die BeND haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten

Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die BeND nicht

für Verstöße gegen Wettbewerbs-, Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter.

e) Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die

BeND ausgeschlossen.

f) In den Fällen der Nr. 5 d) und 5 e) kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht

in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die BeND vorher offensichtlich war.

g) Die BeND haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, wenn diese

von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird. Die Haftung ist bei

einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt,

mit deren Entstehung die BeND bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem

Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für

mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist

ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter

und von BeND beauftragte Dritte.

h) Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Freiberuflichen Mitarbeitern,

Subunternehmen, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist

jede Haftung ausgeschlossen.

i) Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner

Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6. Nutzungsrechte

a) BeND räumt dem Kunden ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht an

den von ihr erbrachten Leistungen ein. Erbringt BeND Leistungen zur Gestaltung einer

Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite/Landingpage

und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Das

Nutzungsrecht an den von BeND erbrachten Leistungen erwirbt der Kunde erst mit

vollständiger Zahlung der Leistung.

b) Der Vertragspartner ist auf Verlangen verpflichtet, BeND über den Umfang der

Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

c) BeND geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht

mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag

erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

d) BeND nimmt unter Umständen für die Erbringung der Leistung auch Rechte Dritter

(fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur insbesondere zeitlich

eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a.

dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten

Konditionen, auf die BeND keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Eine Haftung der

BeND gegenüber dem Vertragspartner besteht in diesem Fall nicht.

e) BeND ist berechtigt dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das

Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in

Rechnung stellen.

f) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit den von BeND

erbrachten Leistungen nutzen. Wird BeND vom Lizenzgeber in Anspruch genommen,

weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der

Kunde BeND zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde

stellt BeND mit Abschluss des Vertrages von eventuelle Schadensersatzansprüchen

Dritter wegen der Verletzung dieser Pflicht frei.

g) Der Kunde ist verpflichtet, BeND über jede unrechtmäßige Nutzung des

Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer

der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder BeND dabei zu

unterstützen.

h) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von

BeND z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er BeND unverzüglich darüber

informieren.

§ 7. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

a) Der Vertragspartner räumt BeND das Recht ein, das Logo von BeND und ein Impressum

in die Webseiten/Landingpages des Kunden einzubinden und diese miteinander und

der Webseite von BeND zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie

Copyright-Vermerke und andere Rechtsvor-behalte unverändert übernehmen. Dies

gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den

Urheber. Bei Druckerzeugnissen und sonstigen Leistungen ist BeND berechtigt diese

mit dem Logo von BeND und einem Hinweis auf den Ersteller in angemessener und

den Gesamteindruck nicht störender Größe zu versehen.

b) BeND behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe, Drucke,

Anzeigengestaltungen und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu

Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite/Landing-pages und

das Logo des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und

entsprechende Links zu setzen.

§ 8. Geheimhaltung, Datenschutz

a) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt

werdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form

(insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der

jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt

stehenden Unternehmen geheim zu halten.

b) BeND weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes

eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen

genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des

Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden

Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarung erfüllen zu können.

Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit

zu binden.

c) BeND speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten

Daten des Vertragspartners (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung

eines Netzwerks mit dem Internet entsteht trotz technischer Absicherungen die

Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible

Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor

unberechtigtem Zugriff schützen.

d) BeND weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich

ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen

oder akustischen Gestaltungsmitteln zu verhindern.

§ 9. Abwerbeklausel

a) Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mitarbeiter von BeND abzuwerben. Dies gilt

auch für Drittunternehmen wie Personalvermittler, Tochterunternehmen, Agenturen,

Zeitarbeitsagenturen, die im Auftrag vom Vertragspartner handeln oder nach

Abwerbung planen den Mitarbeiter unmittelbar an den Vertragspartner zu vermitteln.

b) Für den Fall, dass BeND-Mitarbeiter an den Vertragspartner herantreten und eine

Zusammenarbeit anbieten, sei es im angestellten- oder freiberuflichen Verhältnis oder

über Dritte, ist der Vertragspartner angehalten auf diese Klausel hinzuweisen.

c) Die Bestimmungen unter Punkt 10 gelten 12 Monate nach Beendigung eines mit BeND

vertraglich, schriftlich, mündlich oder ohne Dokumentation zustande gekommenen

Geschäftsverhältnisses. Bei Zuwiderhandlung erklärt sich der Vertragspartner mit einer

Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen monatliche vereinbarten

Projektwert (Fix- u. Projektmanagementkosten) einverstanden. Die Zahlung entbindet

nicht von dieser Abwerbeklausel und muss gesondert mit BeND verhandelt werden.

§ 10. Vertragslaufzeit, Kündigung

a) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden in der Regel in der

Leistungsbeschreibung vereinbart.

b) Wenn nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung vereinbart, kann der Kunde

frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert

sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich

gekündigt wird.

c) Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die

Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitige

Vereinbarung getroffen wurde. Das Projektende wird von BeND an den

Vertragspartner mitgeteilt.

d) Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem

Grund möglich.

§ 11. Kündigung Pflege- u. Optimierungsverträge

a) Pflege- und Optimierungsverträge (z.B. in Online Kampagnen, Webseitenpflege etc.)

sind Dauerschuldverhältnisse die Leistungen zum Inhalt haben, welche in

wiederkehrenden Zeitabschnitten zu erbringen sind. Wenn nicht gesondert vereinbart,

hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich

jeweils um 6 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

b) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei

einem Verstoß gegen § 7 Nutzungsrechte und wenn der Vertragspartner mit der

Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann BeND fristlos

kündigen.

§ 12. Salvatorische Klausel

a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte

sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder

undurchsetzbaren Bestimmunen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die

soweit rechtlich zulässig dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der

Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des

Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben. Im Falle einer

Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der BeND den Schaden zu ersetzen, der

durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen

entstanden ist.

§ 13. Sonstige Vorschriften

a) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung der BeND zulässig.

b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BeND Sales

Contracting vertreten durch Herr Enver Camcaz (im

Folgenden BeND genannt) im Verhältnis zu deren

Subunternehmern, freiberuflichen Mitarbeitern und

Lieferanten (im Folgenden Lieferant genannt).

§ 1. Vertragsschluss

a) In allen Verträgen, die zwischen BeND und den Lieferanten geschlossen werden, gelten

ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den

Lieferanten wird daher ausdrücklich widersprochen.

c) Änderungen der Bedingungen oder der Sondervereinbarungen bedürfen der

Schriftform.

d) Die Annahme des Angebotes des Partners bedarf der Schriftform.

e) Der Lieferant ist 30 Werktage nach Zugang seines schriftlichen Angebotes bei BeND an

sein Angebot gebunden.

f) Der Lieferant erklärt durch den Vertragsschluss, dass er über alle für die Erbringung der

Leistung innerhalb der vereinbarten Ausführungsfristen erforderlichen Kenntnisse,

Kompetenzen, Arbeitskräfte, Maschinen, Materialien und sonstigen Arbeitsmittel

verfügt.

§ 2. Leistungsumfang

a) Der vom Lieferanten zu erbringende Leistungsumfang bestimmt sich nach dessen

schriftlichem Angebot sowie etwaigen schriftlichen Nebenabreden zu diesem

Angebot.

b) Änderungen gegenüber den im Angebot ausgeschriebenen Leistungen anzuordnen,

bleibt BeND vorbehalten.

c) Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung

erforderlich werden, hat der Lieferant auf Verlangen von BeND mit auszuführen, außer

wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.

§ 3. Preise

a) Der Lieferant hat seine Leistungen zu den vereinbarten Vertragspreisen zu erbringen.

Als vereinbarte Vertragspreise gelten ausschließlich die im schriftlichen Angebot des

Unternehmers ausgeschriebenen Preise, außer es wurde ausdrücklich etwas

abweichendes schriftlich vereinbart.

b) Nachträgliche Anpassungen, Ergänzungen oder Änderungen der Leistungen gegenüber

dem im Angebot ausgeschriebenen Leistungen, die erforderlich sind um die vertraglich

geschuldete Leistung mangelfrei herzustellen, berechtigen den Lieferanten nicht zur

Erhöhung oder Anpassung der im Angebot ausgeschriebenen Preise. Nachträgliche

Erhöhungen von Materialkosten oder Fertigungskosten oder die nachträgliche

Veränderung sonstiger Umstände, die aus der Sphäre des Lieferanten stammen,

berechtigen diesen nicht zu einer nachträglichen Erhöhung oder Anpassung der im

Angebot ausgeschriebenen Preise.

§ 4. Gewährleistung

a) Die Rechte bei Vorliegen von Mängeln bestimmt sich ausschließlich nach den

gesetzlichen Vorschriften.

b) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

c) Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Lieferanten werden

nicht vereinbart.

§ 5. Fristen

a) Ausführungsfristen und Fertigstellungsfristen müssen schriftlich vereinbart werden.

b) Verzögerungen durch die verspätete Belieferung des Lieferanten mit Material oder

den Ausfall von Maschinen oder Arbeitskräften oder bei sonstigen Umständen, die aus

der Sphäre des Lieferanten stammen führen nicht zu einer Verlängerung der

Ausführungsfristen, außer einer Verlängerung wurde zuvor von BeND schriftlich

zugestimmt.

§ 6. Abnahme

a) Die Abnahme der Leistung durch BeND erfolgt ausschließlich durch eine schriftliche

Erklärung gegenüber dem Lieferanten. Bis zum Zugang der schriftlichen

Abnahmeerklärung beim Lieferanten gilt die Leistung nicht als abgenommen. Eine

konkludente Abnahme, die eine förmliche Abnahme ersetzt, ist ausgeschlossen.

b) Eine gesondert vereinbarte Vertragsstrafe, sowie vor der Abnahme durch BeND

gerügte Mängel behält sich diese bereits jetzt ausdrücklich vor.

§ 7. Nutzungsrechte

a) Der Lieferant räumt der BeND ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht

an den von ihm erbrachten Leistungen ein. Soweit es sich bei der erbrachten Leistung

um einen körperlichen Gegenstand handelt, geht das alleinige Eigentum an diesem mit

der Übergabe der Sache an BeND oder an dessen Kunden oder einem von der BeND

beauftragten Dritten auf BeND über. Ein Eigentumsvorbehalt wird nicht vereinbart.

b) Der Lieferant garantiert BeND, dass die von ihm erbrachte Leistung nicht mit Rechten

Dritter belastet ist und Nutzungsrechte Dritter an der Sache nicht bestehen.

c) Der Lieferant darf fremdes Lizenzmaterial nur nach vorheriger Rücksprache mit BeND

verwenden. Wird BeND vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde

Lizenzmaterial unberechtigt vom Lieferanten verwandt wurde, so ist der Lieferant von

BeND zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Lieferant

stellt BeND mit Abschluss des Vertrages von eventuellen Schadensersatzansprüchen

Dritter frei.

d) Der Lieferant ist verpflichtet, BeND über jede unrechtmäßige Nutzung von

Lizenzmaterial, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der

gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder BeND dabei zu unterstützen.

e) Werden dem Lieferanten Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von

BeND z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er BeND unverzüglich darüber

informieren.

§ 8. Wettbewerbsklausel

a) Soweit sich BeND zur Erbringung Ihrer Leistung gegenüber ihrem Kunden eines

Lieferanten bedient, so ist es diesem untersagt während der Dauer der Ausführung

der Leistung und danach bis zum Ablauf von 18 Monaten nach Fertigstellung und

Abnahme der von BeND gegenüber seinem Kunden zu erbringenden Leistung, mit dem

Kunden von BeND geschäftlichen Kontakt aufzunehmen, außer der Kontakt bestand

bereits vor Beauftragung des Lieferanten durch BeND. Bestand ein geschäftlicher

Kontakt zu dem Kunden von BeND bereits im Zeitpunkt der Beauftragung, so ist es

dem Lieferanten nicht gestattet Informationen über seine Beauftragung durch BeND

oder der beauftragten Leistungen preiszugeben. Es ist dem Lieferanten untersagt die

von ihm für BeND erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden,

insbesondere die erbrachte Leistung in eine Referenzliste zu Werbezwecken

aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

b) Verletzt der Lieferant eine seiner in den Absätzen (1) und (4) genannten Pflichten, so

verpflichtet er sich gegenüber BeND für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zur

Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Der BeND steht es frei einen

darüberhinausgehenden Schaden nachzuweisen und diesen gegenüber dem

Lieferanten geltend zu machen. Die Abnahme der Leistung durch den Kunden

gegenüber BeND wird dem Lieferanten schriftlich von BeND angezeigt.

§ 9. Datenschutz und Geheimhaltung

a) BeND speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -Abwicklung benötigten

Daten des Vertragspartners (z. B. Adresse und Bankverbindung).

b) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der

missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der

Vertragspartner daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem

Zugriff schützen.

c) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen

im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software

betreffende Unterlagen, Internas, Marketing- u. Vertriebspläne, sowie

Dokumentationen, Verträge und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem

Zugriff zu schützen.

§ 10. Mitteilungen

a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per

Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem

Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

an.

b) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der

Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders

als Abschluss der Nachricht enthalten.

c) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt

vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Für

unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht

gewährleistet.

§ 11. Anwendbares Recht

a) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus

diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im

grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts.

§ 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

§ 13. Sonstiges

a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,

einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 14. Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall der

Unwirksamkeit der AGB oder einzelner Regelungen in diesen AGB gelten die

gesetzlichen Vorschriften.