AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BeND Sales
Contracting
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt)
gelten für alle Verträge der BeND Sales Contracting vertreten d. Enver Camcaz (im
Folgenden BeND genannt) mit Ihren Kunden, Partnern, Subunternehmen und Freiberuflern
(im Folgenden Vertragspartner genannt).
§ 1. Vertragsabschluss
a) Diese AGB´s von BeND gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen
ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entsprechender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
b) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der
Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
c) Diese AGB´s sind die Aktuellen. Frühere AGB verlieren Ihre Wirksamkeit und werden
durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit
dem Kunden getroffen worden ist
§ 2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
d) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistung bzw. die Erstellung des
vereinbarten Werkes. Die Art und der Umfang richten sich nach den Bestimmungen des
im Einzelfall geschlossenen Vertrages, der Auftragsverarbeitung und der
dazugehörenden Leistungsbeschreibung.
e) Angebote der BeND sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und maximal drei
Monate nach Angebotserstellung Datum gültig.
f) Zusätzlich erbrachte Leistungen der BeND im Auftrag des Kunden, die über den
Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in
Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des
Auftraggebers.
g) Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die BeND berechtigt, bis
zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden
einzustellen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche stehen dem
Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.
h) Steht der BeND Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der
Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die
Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
werden.
§ 2. Mitwirkungspflicht
a) Der Vertragspartner wird notwendige Daten, einzupflegende Inhalte wie Bilder,
Grafiken, Tabellen und Texte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
BeND übernimmt keine Haftung für Schäden die Dritten durch die Verwendung der vom
Kunden zur Verfügung gestellten Daten entstehen. Mit Abschluss des Vertrages stellt
der Vertragspartner BeND von ihrer Haftung gegenüber Dritten frei.
b) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen
Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für
ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und
Leitungskapazitäten sorgen.
c) Wenn BeND dies für erforderlich hält, stellt der Vertragspartner eine Testumgebung
(Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren
Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende
Serversoftware) zur Verfügung.
d) Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –
pflege von Webseiten, Landingpages, insbesondere stabile Datenleitungen und –
schnittstellen verantwortlich.
§ 3. Zahlungsmodalitäten
a) Bei vorzeitigem Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu vier
Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten
Auftragswertes geltend gemacht. Bei späterem Rücktritt bis zum Aktionsbeginn wird
eine Gebühr von 50 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet. Verschiebungen
des Projektbeginns sind bis zu einem Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin
kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich
vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 2.000,00 € (zweitausend)
erhoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
b) Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum Aktionsende
monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine
anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,
insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die BeND berechtigt, die
gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die BeND in diesem Falle
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
c) In die Berechnungen miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung –
Leadprovisionen. Die Leaddefinition und Leadprovisionshöhe werden gesondert in der
Leistungsbeschreibung festgehalten.
d) Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte
Konto der BeND spesenfrei zu überweisen. Bei Überschreitung der 10 Tage kommt der
Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist
entstehenden Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene
Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.
e) Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger
Rechnungsbeträge ist unzulässig. Stornierung von Leads, die nicht im angemessenem
Zeitrahmen von mindestens 7 Werktage nach Leadreport (ausschlaggebend ist der E-
Mailversand Datum des Leadreports an den Kunden).
§ 4. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die
Ware und die Leads im Eigentum der BeND.
§ 5. Haftungsbeschränkungen
a) Die BeND haftet nur dann unbeschränkt für in Verlust geratenes Verkaufs-, Arbeits-
oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.
b) Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte,
Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Auftraggeber zu
prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so übernimmt
die BeND keine Haftung für entstandene Schäden.
c) Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der
BeND erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
d) Die BeND haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten
Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die BeND nicht
für Verstöße gegen Wettbewerbs-, Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter.
e) Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die
BeND ausgeschlossen.
f) In den Fällen der Nr. 5 d) und 5 e) kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht
in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die BeND vorher offensichtlich war.
g) Die BeND haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, wenn diese
von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird. Die Haftung ist bei
einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt,
mit deren Entstehung die BeND bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem
Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter
und von BeND beauftragte Dritte.
h) Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Freiberuflichen Mitarbeitern,
Subunternehmen, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist
jede Haftung ausgeschlossen.
i) Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner
Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6. Nutzungsrechte
a) BeND räumt dem Kunden ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht an
den von ihr erbrachten Leistungen ein. Erbringt BeND Leistungen zur Gestaltung einer
Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite/Landingpage
und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Das
Nutzungsrecht an den von BeND erbrachten Leistungen erwirbt der Kunde erst mit
vollständiger Zahlung der Leistung.
b) Der Vertragspartner ist auf Verlangen verpflichtet, BeND über den Umfang der
Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
c) BeND geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht
mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag
erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
d) BeND nimmt unter Umständen für die Erbringung der Leistung auch Rechte Dritter
(fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur insbesondere zeitlich
eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a.
dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten
Konditionen, auf die BeND keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Eine Haftung der
BeND gegenüber dem Vertragspartner besteht in diesem Fall nicht.
e) BeND ist berechtigt dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das
Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in
Rechnung stellen.
f) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit den von BeND
erbrachten Leistungen nutzen. Wird BeND vom Lizenzgeber in Anspruch genommen,
weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der
Kunde BeND zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde
stellt BeND mit Abschluss des Vertrages von eventuelle Schadensersatzansprüchen
Dritter wegen der Verletzung dieser Pflicht frei.
g) Der Kunde ist verpflichtet, BeND über jede unrechtmäßige Nutzung des
Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer
der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder BeND dabei zu
unterstützen.
h) Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von
BeND z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er BeND unverzüglich darüber
informieren.
§ 7. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
a) Der Vertragspartner räumt BeND das Recht ein, das Logo von BeND und ein Impressum
in die Webseiten/Landingpages des Kunden einzubinden und diese miteinander und
der Webseite von BeND zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie
Copyright-Vermerke und andere Rechtsvor-behalte unverändert übernehmen. Dies
gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den
Urheber. Bei Druckerzeugnissen und sonstigen Leistungen ist BeND berechtigt diese
mit dem Logo von BeND und einem Hinweis auf den Ersteller in angemessener und
den Gesamteindruck nicht störender Größe zu versehen.
b) BeND behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe, Drucke,
Anzeigengestaltungen und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu
Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite/Landing-pages und
das Logo des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und
entsprechende Links zu setzen.
§ 8. Geheimhaltung, Datenschutz
a) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt
werdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form
(insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der
jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt
stehenden Unternehmen geheim zu halten.
b) BeND weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes
eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen
genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des
Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden
Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarung erfüllen zu können.
Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit
zu binden.
c) BeND speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten
Daten des Vertragspartners (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung
eines Netzwerks mit dem Internet entsteht trotz technischer Absicherungen die
Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible
Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor
unberechtigtem Zugriff schützen.
d) BeND weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich
ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen
oder akustischen Gestaltungsmitteln zu verhindern.
§ 9. Abwerbeklausel
a) Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mitarbeiter von BeND abzuwerben. Dies gilt
auch für Drittunternehmen wie Personalvermittler, Tochterunternehmen, Agenturen,
Zeitarbeitsagenturen, die im Auftrag vom Vertragspartner handeln oder nach
Abwerbung planen den Mitarbeiter unmittelbar an den Vertragspartner zu vermitteln.
b) Für den Fall, dass BeND-Mitarbeiter an den Vertragspartner herantreten und eine
Zusammenarbeit anbieten, sei es im angestellten- oder freiberuflichen Verhältnis oder
über Dritte, ist der Vertragspartner angehalten auf diese Klausel hinzuweisen.
c) Die Bestimmungen unter Punkt 10 gelten 12 Monate nach Beendigung eines mit BeND
vertraglich, schriftlich, mündlich oder ohne Dokumentation zustande gekommenen
Geschäftsverhältnisses. Bei Zuwiderhandlung erklärt sich der Vertragspartner mit einer
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen monatliche vereinbarten
Projektwert (Fix- u. Projektmanagementkosten) einverstanden. Die Zahlung entbindet
nicht von dieser Abwerbeklausel und muss gesondert mit BeND verhandelt werden.
§ 10. Vertragslaufzeit, Kündigung
a) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden in der Regel in der
Leistungsbeschreibung vereinbart.
b) Wenn nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung vereinbart, kann der Kunde
frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich
gekündigt wird.
c) Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die
Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wurde. Das Projektende wird von BeND an den
Vertragspartner mitgeteilt.
d) Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem
Grund möglich.
§ 11. Kündigung Pflege- u. Optimierungsverträge
a) Pflege- und Optimierungsverträge (z.B. in Online Kampagnen, Webseitenpflege etc.)
sind Dauerschuldverhältnisse die Leistungen zum Inhalt haben, welche in
wiederkehrenden Zeitabschnitten zu erbringen sind. Wenn nicht gesondert vereinbart,
hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um 6 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
b) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei
einem Verstoß gegen § 7 Nutzungsrechte und wenn der Vertragspartner mit der
Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann BeND fristlos
kündigen.
§ 12. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte
sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchsetzbaren Bestimmunen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die
soweit rechtlich zulässig dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der
Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben. Im Falle einer
Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der BeND den Schaden zu ersetzen, der
durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen
entstanden ist.
§ 13. Sonstige Vorschriften
a) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der BeND zulässig.
b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BeND Sales
Contracting vertreten durch Herr Enver Camcaz (im
Folgenden BeND genannt) im Verhältnis zu deren
Subunternehmern, freiberuflichen Mitarbeitern und
Lieferanten (im Folgenden Lieferant genannt).
§ 1. Vertragsschluss
a) In allen Verträgen, die zwischen BeND und den Lieferanten geschlossen werden, gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den
Lieferanten wird daher ausdrücklich widersprochen.
c) Änderungen der Bedingungen oder der Sondervereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
d) Die Annahme des Angebotes des Partners bedarf der Schriftform.
e) Der Lieferant ist 30 Werktage nach Zugang seines schriftlichen Angebotes bei BeND an
sein Angebot gebunden.
f) Der Lieferant erklärt durch den Vertragsschluss, dass er über alle für die Erbringung der
Leistung innerhalb der vereinbarten Ausführungsfristen erforderlichen Kenntnisse,
Kompetenzen, Arbeitskräfte, Maschinen, Materialien und sonstigen Arbeitsmittel
verfügt.
§ 2. Leistungsumfang
a) Der vom Lieferanten zu erbringende Leistungsumfang bestimmt sich nach dessen
schriftlichem Angebot sowie etwaigen schriftlichen Nebenabreden zu diesem
Angebot.
b) Änderungen gegenüber den im Angebot ausgeschriebenen Leistungen anzuordnen,
bleibt BeND vorbehalten.
c) Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung
erforderlich werden, hat der Lieferant auf Verlangen von BeND mit auszuführen, außer
wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
§ 3. Preise
a) Der Lieferant hat seine Leistungen zu den vereinbarten Vertragspreisen zu erbringen.
Als vereinbarte Vertragspreise gelten ausschließlich die im schriftlichen Angebot des
Unternehmers ausgeschriebenen Preise, außer es wurde ausdrücklich etwas
abweichendes schriftlich vereinbart.
b) Nachträgliche Anpassungen, Ergänzungen oder Änderungen der Leistungen gegenüber
dem im Angebot ausgeschriebenen Leistungen, die erforderlich sind um die vertraglich
geschuldete Leistung mangelfrei herzustellen, berechtigen den Lieferanten nicht zur
Erhöhung oder Anpassung der im Angebot ausgeschriebenen Preise. Nachträgliche
Erhöhungen von Materialkosten oder Fertigungskosten oder die nachträgliche
Veränderung sonstiger Umstände, die aus der Sphäre des Lieferanten stammen,
berechtigen diesen nicht zu einer nachträglichen Erhöhung oder Anpassung der im
Angebot ausgeschriebenen Preise.
§ 4. Gewährleistung
a) Die Rechte bei Vorliegen von Mängeln bestimmt sich ausschließlich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
b) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
c) Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Lieferanten werden
nicht vereinbart.
§ 5. Fristen
a) Ausführungsfristen und Fertigstellungsfristen müssen schriftlich vereinbart werden.
b) Verzögerungen durch die verspätete Belieferung des Lieferanten mit Material oder
den Ausfall von Maschinen oder Arbeitskräften oder bei sonstigen Umständen, die aus
der Sphäre des Lieferanten stammen führen nicht zu einer Verlängerung der
Ausführungsfristen, außer einer Verlängerung wurde zuvor von BeND schriftlich
zugestimmt.
§ 6. Abnahme
a) Die Abnahme der Leistung durch BeND erfolgt ausschließlich durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Lieferanten. Bis zum Zugang der schriftlichen
Abnahmeerklärung beim Lieferanten gilt die Leistung nicht als abgenommen. Eine
konkludente Abnahme, die eine förmliche Abnahme ersetzt, ist ausgeschlossen.
b) Eine gesondert vereinbarte Vertragsstrafe, sowie vor der Abnahme durch BeND
gerügte Mängel behält sich diese bereits jetzt ausdrücklich vor.
§ 7. Nutzungsrechte
a) Der Lieferant räumt der BeND ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht
an den von ihm erbrachten Leistungen ein. Soweit es sich bei der erbrachten Leistung
um einen körperlichen Gegenstand handelt, geht das alleinige Eigentum an diesem mit
der Übergabe der Sache an BeND oder an dessen Kunden oder einem von der BeND
beauftragten Dritten auf BeND über. Ein Eigentumsvorbehalt wird nicht vereinbart.
b) Der Lieferant garantiert BeND, dass die von ihm erbrachte Leistung nicht mit Rechten
Dritter belastet ist und Nutzungsrechte Dritter an der Sache nicht bestehen.
c) Der Lieferant darf fremdes Lizenzmaterial nur nach vorheriger Rücksprache mit BeND
verwenden. Wird BeND vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde
Lizenzmaterial unberechtigt vom Lieferanten verwandt wurde, so ist der Lieferant von
BeND zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Lieferant
stellt BeND mit Abschluss des Vertrages von eventuellen Schadensersatzansprüchen
Dritter frei.
d) Der Lieferant ist verpflichtet, BeND über jede unrechtmäßige Nutzung von
Lizenzmaterial, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der
gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder BeND dabei zu unterstützen.
e) Werden dem Lieferanten Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von
BeND z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er BeND unverzüglich darüber
informieren.
§ 8. Wettbewerbsklausel
a) Soweit sich BeND zur Erbringung Ihrer Leistung gegenüber ihrem Kunden eines
Lieferanten bedient, so ist es diesem untersagt während der Dauer der Ausführung
der Leistung und danach bis zum Ablauf von 18 Monaten nach Fertigstellung und
Abnahme der von BeND gegenüber seinem Kunden zu erbringenden Leistung, mit dem
Kunden von BeND geschäftlichen Kontakt aufzunehmen, außer der Kontakt bestand
bereits vor Beauftragung des Lieferanten durch BeND. Bestand ein geschäftlicher
Kontakt zu dem Kunden von BeND bereits im Zeitpunkt der Beauftragung, so ist es
dem Lieferanten nicht gestattet Informationen über seine Beauftragung durch BeND
oder der beauftragten Leistungen preiszugeben. Es ist dem Lieferanten untersagt die
von ihm für BeND erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die erbrachte Leistung in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
b) Verletzt der Lieferant eine seiner in den Absätzen (1) und (4) genannten Pflichten, so
verpflichtet er sich gegenüber BeND für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Der BeND steht es frei einen
darüberhinausgehenden Schaden nachzuweisen und diesen gegenüber dem
Lieferanten geltend zu machen. Die Abnahme der Leistung durch den Kunden
gegenüber BeND wird dem Lieferanten schriftlich von BeND angezeigt.
§ 9. Datenschutz und Geheimhaltung
a) BeND speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -Abwicklung benötigten
Daten des Vertragspartners (z. B. Adresse und Bankverbindung).
b) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der
missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der
Vertragspartner daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem
Zugriff schützen.
c) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen
im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software
betreffende Unterlagen, Internas, Marketing- u. Vertriebspläne, sowie
Dokumentationen, Verträge und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem
Zugriff zu schützen.
§ 10. Mitteilungen
a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per
Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem
Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
an.
b) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders
als Abschluss der Nachricht enthalten.
c) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt
vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Für
unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht
gewährleistet.
§ 11. Anwendbares Recht
a) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus
diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im
grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
§ 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.
§ 13. Sonstiges
a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
§ 14. Salvatorische Klausel
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall der
Unwirksamkeit der AGB oder einzelner Regelungen in diesen AGB gelten die
gesetzlichen Vorschriften.